Stand: 11. Oktober 2026. Marktzahlen und Rechtslage beziehen sich auf dieses Datum.
Mitte 2026 standen in Köln rund 484.800 Quadratmeter Bürofläche leer, etwa 5,8 Prozent des Bestands. Im Vergleich der fünf größten deutschen Büromärkte, deren Durchschnitt bei rund 9,5 Prozent liegt, ist das wenig. Die Quote steigt aber, und sie verteilt sich ungleich: Moderner Leerstand geht zurück, während der Gesamtleerstand wächst. Größere Flächen wurden zuletzt unter anderem im Bankenviertel, im Kölner Osten, in Ossendorf und in Mülheim frei.[1] Im Handel ist die Lage ähnlich angespannt. Alle drei Kölner Galeria-Häuser stehen zur Disposition, zwei davon in der Innenstadt.
Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümer von Büroetagen, Ladenlokalen und gemischt genutzten Häusern. Er zeigt, was sich aus der Kölner Lage lernen lässt und was Sie an Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Nutzung und Technik prüfen sollten, bevor eine Fläche leer steht.
Büro und Handel in Köln
Der Büromarkt ist ruhiger geworden. Im ersten Halbjahr 2026 lag der Flächenumsatz bei rund 74.600 Quadratmetern. Für das ganze Jahr rechnen die Maklerhäuser mit 180.000 bis 190.000 Quadratmetern, dem niedrigsten Wert seit fünf Jahren. Vor allem in zentralen Lagen bleiben moderne Flächen knapp.[1] Für ältere Objekte heißt das: Zieht ein Mieter aus, folgt nicht automatisch der nächste. Zustand und Zuschnitt der Fläche entscheiden mit.
Im Einzelhandel läuft der Wandel schon länger. Nach Zahlen des Kölner Instituts für Handelsforschung (IFH) kamen Kauf- und Warenhäuser 2025 noch auf 0,6 Prozent des Einzelhandelsumsatzes, im Jahr 2000 waren es 3,3 Prozent.[2] In der City entstehen deshalb Häuser mit gemischter Nutzung. An der Ecke Schildergasse/An St. Agatha eröffnete Ende 2025, nach jahrelangem Leerstand und einer Zwischennutzung, ein Douglas-Flagshipstore; darüber zog ein Fitnessstudio ein. Im Neubau an der Ecke Schildergasse/Herzogstraße liegt unten ein Deichmann, darüber liegen Büros. Und das Mediamarkt-Gebäude an der Hohe Straße soll ab 2027 neu gestaltet werden, mit Handel im Erdgeschoss, Büros und Wohnungen darüber.[2]
Was der Galeria-Fall Eigentümern zeigt
Galeria betreibt in Köln drei Häuser: das frühere Stammhaus der Kaufhof AG an der Hohe Straße, das frühere Karstadt-Haus an der Breite Straße und die Filiale an der Neusser Straße in Nippes. Am 22. Juli 2026 veröffentlichte das Unternehmen eine Liste mit 33 seiner 83 Filialen, die es schließen könnte, falls die Verhandlungen mit den Vermietern scheitern. Alle drei Kölner Häuser stehen darauf. Für die beiden Innenstadthäuser bestehe „aufgrund anstehender vertraglicher Entscheidungen kurzfristiger Handlungsbedarf“, für Nippes verlangt Galeria eine Anpassung der Miete an die „tatsächliche Flächenproduktivität“.[2]
Anfang Oktober folgte der vierte Insolvenzantrag seit 2020. Am 5. Oktober 2026 ordnete das Amtsgericht Düsseldorf das vorläufige Insolvenzverfahren an; der Betrieb läuft vorerst weiter.[3] Welche Filialen schließen, stand bei Redaktionsschluss nicht fest.
Drei Lehren aus diesem Fall gelten auch für kleinere Objekte.
Das Vertragsende verschiebt die Verhandlungsmacht. Schon im Frühjahr galten vor allem Filialen mit bald auslaufenden Mietverträgen als Schließungskandidaten, weil sie sich ohne große Entschädigungszahlungen an die Vermieter schließen ließen.[4] Je näher das Laufzeitende rückt, desto weniger hat der Eigentümer in der Hand. Über eine Verlängerung sollten Sie deshalb lange vor dem letzten Vertragsjahr sprechen.
Ein Nachlass hat einen Preis. Die Filiale an der Breite Straße sollte nach einer Ankündigung vom April 2024 zum 31. August schließen. Zwei Monate später wurde sie gerettet. Der Vermieter hatte die Miete nach Angaben des damaligen Galeria-Finanzchefs deutlich gesenkt, auf acht bis neun Prozent des Umsatzes.[5] Wer Miete nachlässt, sollte dafür etwas bekommen: eine längere Laufzeit, die Rückgabe von Teilflächen oder ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Umbaus.
Eine geprüfte Alternative stärkt die Position. Aroundtown, Eigentümerin des Hauses an der Breite Straße, stellte im Februar 2025 eine Bauvoranfrage für Teilrückbau, Umbau, Aufstockung und Nutzungsänderung. Handel soll es danach nur noch im Erdgeschoss und in einem Teil des ersten Obergeschosses geben. Darüber ist bis zum vierten Stock ein Hotel vorgesehen, ganz oben Gastronomie und Fitness. Die Stadt hält die Pläne für zulässig, ob und wann sie umgesetzt werden, ist offen. Eine Bauvoranfrage klärt, ob ein Vorhaben rechtlich zulässig ist, und ersetzt noch keine Baugenehmigung.[5] Wer so etwas in der Schublade hat, verhandelt mit dem Mieter anders.
Form, Laufzeit und Miete im Vertrag
Textform statt Schriftform
Gewerbemietverträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit brauchten lange die Schriftform, also die eigenhändige Unterschrift beider Parteien auf derselben Urkunde.[6] Seit dem 1. Januar 2025 genügt die Textform.[8][9] Dafür reicht eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist, etwa eine E-Mail.[7] Für Verträge, die vor 2025 geschlossen wurden, galt die alte Schriftform noch bis einschließlich 1. Januar 2026. Wurde ein solcher Altvertrag ab 2025 geändert, gilt das neue Recht schon ab der Änderung.[9]
An der Folge eines Formfehlers hat sich nichts geändert. Der Vertrag gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen[8][10] und lässt sich ordentlich kündigen, bei Geschäftsräumen spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Quartals.[11] Ein Mieter, der aus einem Zehnjahresvertrag heraus will, sucht genau nach solchen Lücken. Halten Sie deshalb jeden Nachtrag vollständig fest, auch einen befristeten Mietnachlass oder eine geänderte Fläche, und zwar so, dass Vertrag und Nachtrag zusammen alle wesentlichen Bedingungen ergeben.
Mietmodelle für schwächere Lagen
Eine Indexmiete, die dem Verbraucherpreisindex folgt, ist im Gewerbe nur unter Bedingungen zulässig. Das Preisklauselgesetz erlaubt sie unter anderem, wenn der Vertrag mindestens zehn Jahre läuft, wenn der Vermieter für mindestens zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder wenn der Mieter die Laufzeit auf mindestens zehn Jahre verlängern kann.[12] Kürzere Verträge arbeiten daher meist mit festen Staffeln.
Bei Handelsflächen mit schwankendem Umsatz kommt eine niedrigere Grundmiete mit umsatzabhängigem Anteil infrage. Der WDR nannte dieses Modell für die Galeria-Häuser als mögliche, wenn auch wohl nicht dauerhafte Lösung.[13]
| Modell | Was Sie gewinnen | Worauf Sie achten müssen |
|---|---|---|
| Festmiete mit Staffel | Planbare Einnahmen | Passt schlecht, wenn der Standort schwächer wird |
| Indexmiete | Schutz vor Inflation | Nur bei langer Bindung zulässig (Preisklauselgesetz) |
| Grundmiete plus Umsatzanteil | Mieter bleibt, Sie profitieren bei Erholung | Umsatzmeldung und Prüfrecht vertraglich regeln |
| Befristeter Nachlass | Zeit, eine Alternative zu prüfen | Gegenleistung und Ende des Nachlasses festschreiben |
Nebenkosten im Gewerbe
Bei Wohnraum regeln § 556 BGB und die Betriebskostenverordnung, welche Kosten umgelegt werden dürfen und bis wann abzurechnen ist.[14] Für Gewerberäume verweist das Gesetz nicht auf diese Vorschrift.[8] Was der Mieter trägt, bestimmt der Mietvertrag. Auch Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung lassen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs per Formularklausel umlegen.[15] Der Spielraum ist also größer, die Klauseln müssen aber klar sein.
Zwei Grenzen sollten Sie kennen:
- Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen dürfen per Formularvertrag nicht ohne Obergrenze auf den Mieter übertragen werden. Eine solche Klausel ist unwirksam.[16]
- Die Ausschlussfrist von zwölf Monaten, nach der bei Wohnraum keine Nachforderung mehr möglich ist, gilt im Gewerbe nicht. Abrechnen müssen Sie trotzdem innerhalb einer angemessenen Frist.[17]
Bei Leerstand kommt ein Posten hinzu, der in vielen Rechnungen fehlt. Werden die Kosten nach Mietfläche verteilt, bleibt der Anteil der leeren Fläche beim Eigentümer, denn Grundsteuer, Versicherung, Reinigung und Wartung laufen weiter. Diesen Betrag sollten Sie kennen, wenn Sie einen Nachlass gegen das Risiko eines Leerstands abwägen. Eine nachvollziehbare Abrechnung mit sauber vereinbarten Umlageschlüsseln nimmt einem Mieter zudem ein häufiges Argument für Einbehalte. Wie eine Abrechnung aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Nebenkostenabrechnung verstehen am Beispiel Wohnraum. Im Gewerbe ist der Aufbau ähnlich, die Regeln sind freier.
Wenn eine andere Nutzung infrage kommt
Lässt sich eine Fläche in der bisherigen Nutzung nicht mehr vermieten, wird eine andere Nutzung zum Thema. Die Breite Straße zeigt das im großen Maßstab. Bei kleineren Objekten geht es eher um das Ladenlokal, das zur Praxis wird, oder um die Büroetage für einen Bildungsträger. Bevor Sie mit Interessenten sprechen, sollten diese Fragen geklärt sein.
Ist die neue Nutzung baurechtlich zulässig?
Das klärt die Bauaufsicht. Bei größeren Vorhaben schafft eine Bauvoranfrage Klarheit, bevor Sie Geld in die Planung stecken.[5]
Steht das Haus unter Denkmalschutz?
Die Kölner Denkmalkarte umfasst rund 9.000 Denkmäler.[18] Dazu gehören auch Geschäftshäuser in der Innenstadt, etwa die Fassade an der Breite Straße aus den Jahren 1911 bis 1914.[5] Nutzungsänderungen in Baudenkmälern hält die Stadt Köln für möglich, wenn sich die nötigen Auflagen zu Brandschutz, Arbeitsschutz, Hygiene und Technik mit dem Denkmalschutz vereinbaren lassen. Für Veränderungen an Ladeneinrichtungen ist eine Erlaubnis nötig, Werbeanlagen müssen sich der Gliederung der Fassade unterordnen. Die Stadt empfiehlt, früh Kontakt mit der Denkmalbehörde aufzunehmen.[19]
Hängt die Vorsteuer am jetzigen Mieter?
Viele Eigentümer vermieten Gewerbeflächen umsatzsteuerpflichtig, um die Vorsteuer aus Bau- und Sanierungskosten abziehen zu können. Diese Option ist nur zulässig, soweit der Mieter die Fläche für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.[20] Arztpraxen und Versicherungsvertreter erbringen in der Regel steuerfreie Umsätze,[21] ein Wechsel zu einem solchen Mieter kann die Option also beenden. Ändern sich die Verhältnisse innerhalb von zehn Jahren nach der erstmaligen Verwendung, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen.[22] Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie den Vertrag mit einem neuen Nutzer unterschreiben.
Technik und Zustand
Sinkender moderner Leerstand bei steigendem Gesamtleerstand[1] zeigt, wo das Problem liegt. Mietinteressenten vergleichen Ausstattung, Raumklima und Betriebskosten. Eine Fläche mit veralteter Lüftung oder unklarem Wartungsstand verliert gegen das modernisierte Objekt ein paar Straßen weiter.
Was sich daraus ableiten lässt:
- Wartungs- und Prüftermine für Aufzug, Brandmeldeanlage, Lüftung und Heizung in einem Plan führen, mit Nachweisen, die ein Interessent einsehen kann.
- Eine Kostenprognose für die nächsten fünf bis zehn Jahre aufstellen, damit größere Maßnahmen nicht mitten in eine Neuvermietung fallen.
- Vor der Vermarktung prüfen, ob sich die Fläche teilen lässt. In der Kölner City waren 2025 vor allem Büroeinheiten zwischen 300 und 1.000 Quadratmetern rar und gefragt.[23]
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Laufzeitende, Verlängerungsoptionen und Kündigungsrechte aller Gewerbemieter in einer Liste
- Sind Vertrag und alle Nachträge vollständig dokumentiert?
- Ist eine vorhandene Indexklausel nach dem Preisklauselgesetz zulässig?
- Passen Umlagevereinbarung und tatsächliche Nebenkostenabrechnung zusammen?
- Was kostet ein Jahr Leerstand, einschließlich der Nebenkosten, die Sie selbst tragen?
- Welche andere Nutzung wäre baurechtlich und denkmalrechtlich möglich?
- Hängt Ihr Vorsteuerabzug an der Nutzung durch den jetzigen Mieter?
Wann eine Verwaltung hilft
Vieles davon sind Fristen und Unterlagen: Optionen, die rechtzeitig gezogen werden müssen, Abrechnungen, die zum Vertrag passen, Prüfnachweise, die ein Interessent sehen will. Unsere Gewerbeverwaltung betreut kleinere und mittlere Gewerbeobjekte in Köln und Umgebung, von der Abrechnung über die Technik bis zur Vermarktung freier Flächen. Wer seine bisherige Verwaltung ablösen will, findet die Schritte in der Anleitung Hausverwalter wechseln. Kommt statt einer Neuvermietung ein Verkauf infrage, hilft der Ratgeber zur Immobilienbewertung bei der Einordnung.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
- [1] KölnBusiness: Kölner Gewerbeimmobilienmarkt: Erstes Halbjahr 2026 im Überblick (31.08.2026) — https://koeln.business/magazinbeitrag/koelner-gewerbeimmobilienmarkt-erstes-halbjahr-2026
- [2] Kölnische Rundschau: Nun droht die Schließung aller drei Kölner Galeria-Standorte (23.07.2026) — https://www.rundschau-online.de/koeln/nun-droht-die-schliessung-aller-drei-koelner-galeria-standorte-1331845
- [3] WDR: Gericht ordnet Insolvenzverfahren für Galeria an (05.10.2026) — https://www1.wdr.de/wirtschaft/unternehmen/galeria-insolvenz-gerichtstermin-100.html
- [4] Merkur: Krise bei Galeria hält an: Jetzt stehen bis zu 33 Warenhäuser vor dem Aus (22.07.2026) — https://www.merkur.de/wirtschaft/galeria-krise-bis-zu-33-filialen-koennten-geschlossen-werden-zr-94410052.html
- [5] Kölner Stadt-Anzeiger: Kommt ein Hotel in die Galeria-Filiale auf der Breite Straße? (17.06.2025) — https://www.ksta.de/koeln/koelner-innenstadt/koeln-breite-strasse-kommt-ein-hotel-in-die-galeria-filiale-1045339
- [6] § 126 BGB, Schriftform — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html
- [7] § 126b BGB, Textform — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html
- [8] § 578 BGB, Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__578.html
- [9] Art. 229 § 70 EGBGB, Übergangsvorschrift zum Schriftformerfordernis bei Gewerbemiet- und Landpachtverträgen — https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_229__70.html
- [10] § 550 BGB, Form des Mietvertrags — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__550.html
- [11] § 580a BGB, Kündigungsfristen — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html
- [12] § 3 Preisklauselgesetz, Langfristige Verträge — https://www.gesetze-im-internet.de/prkg/__3.html
- [13] WDR: Galeria in der Krise: Schließen zwei Filialen in Kölner Innenstadt? (10.03.2026) — https://www1.wdr.de/nrw/rheinland/galeria-kaufhof-filialen-schliessen-nrw-100.html
- [14] § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- [15] BGH, Urteil vom 09.12.2009, XII ZR 109/08 (Umlage von Verwaltungskosten bei Geschäftsräumen) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.12.2009&Aktenzeichen=XII%20ZR%20109/08
- [16] BGH, Urteil vom 06.04.2005, XII ZR 158/01 (Instandhaltung gemeinschaftlicher Flächen ohne Kostenbegrenzung) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=06.04.2005&Aktenzeichen=XII%20ZR%20158/01
- [17] BGH, Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07 (keine Ausschlussfrist für die Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaum) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.01.2010&Aktenzeichen=XII%20ZR%2022/07
- [18] Stadt Köln: Denkmalschutz und Denkmalpflege — https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmalschutz/
- [19] Stadt Köln, Stadtkonservator: Ladeneinrichtungen — https://www.stadt-koeln.de/artikel/74008/index.html
- [20] § 9 UStG, Verzicht auf Steuerbefreiungen — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__9.html
- [21] § 4 UStG, Steuerbefreiungen (Nr. 11 Versicherungsvertreter, Nr. 14 Heilbehandlungen) — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
- [22] § 15a UStG, Berichtigung des Vorsteuerabzugs — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15a.html
- [23] KölnBusiness: Kölner Gewerbeimmobilienmarkt 2025 im Überblick (25.02.2026) — https://koeln.business/magazinbeitrag/gewerbeimmobilienmarkt-koeln-2025